Nachträgliche Untersuchung von Abortgewebe
Durchschnittlich enden 15-20% aller festgestellten Schwangerschaften im ersten Schwangerschaftsdrittel mit einer Fehlgeburt. In circa der Hälfte der Fälle ist eine Chromosomenstörung des Embryos Ursache für die Fehlgeburt.
In vielen Fällen erfordert eine Fehlgeburt eine Ausschabung (Curettage). Das Gewebe wird üblicherweise feingeweblich untersucht, wobei sich vielfach keine richtungsweisenden Ergebnisse für die Abortursache feststellen lassen. Eine Untersuchung auf eine Chromosomenstörung erfolgt häufig nicht oder scheitert an ausbleibendem Zellwachstum.
Dabei kann zum einen der Nachweis einer Chromosomenstörung, z.B. einer Trisomie, für viele Frauen eine große seelische Entlastung sein, da nicht selten die Ursache für die Fehlgeburt im eigenen Verhalten gesucht wird. Dies kann bis hin zu belastenden Schuldgefühlen führen, die in aller Regel unbegründet sind.
Des Weiteren kann nach wiederholten Fehlgeburten ggf. eine künstliche Befruchtung mit Durchführung genetischer Untersuchungen an den Eizellen (Polkörperdiagnostik) oder an den Embryonen (Präimplantationsdiagnostik im engeren Sinne) zur Vermeidung weiterer Fehlgeburten sinnvoll sein, insbesondere dann, wenn den vorangegangenen Fehlgeburten Chromosomenstörungen der Embryonen zugrunde lagen.
In beiden Fällen ist eine „nachträgliche“ Untersuchung des Abortgewebes häufig sinnvoll. Eine solche Untersuchung ist in unserem Labor an dem im Rahmen der Ausschabung gewonnenen, zuvor feingeweblich untersuchten Abortgewebe möglich. Damit lässt sich in einem Großteil der Fälle feststellen, ob die Fehlgeburt durch eine Chromosomenstörung des Embryos verursacht wurde. Die Diagnostik (NGS) umfasst alle 23 Chromosomen und wird als sog. individuelle Gesundheitsleistung durchgeführt. Die Kosten belaufen sich auf ca. 295 € je Abort.
Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie eine solche Untersuchung wünschen oder abklären möchten, ob diese Untersuchung in Ihrer Situation durchführbar ist.
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